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Doppelbesteuerung Deutschland Italien 2026

  • Autorenbild: Dr. Raffaele Palmieri
    Dr. Raffaele Palmieri
  • 13. Juni
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 11. Aug.

Die steuerliche Behandlung von Einkommen, das in Deutschland und Italien erzielt wird, stellt viele Privatpersonen, Rentner und Unternehmer vor Herausforderungen. Doppelbesteuerung kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, wenn dieselben Einkünfte in beiden Ländern versteuert werden müssen. Für das Jahr 2026 gibt es wichtige Neuerungen und bewährte Regelungen, die es zu kennen gilt, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und die eigenen Rechte optimal zu nutzen.


Nahaufnahme eines Steuerformulars mit Deutschland- und Italien-Flaggen

Was bedeutet Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Italien?


Doppelbesteuerung tritt auf, wenn zwei Staaten dasselbe Einkommen oder Vermögen besteuern. Für Personen, die in Deutschland wohnen und in Italien Einkünfte erzielen oder umgekehrt, kann dies schnell zu einer doppelten Steuerlast führen. Um dies zu vermeiden, haben Deutschland und Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Dieses regelt, welches Land in welchen Fällen das Besteuerungsrecht hat und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.


Das DBA Deutschland–Italien ist speziell auf die wirtschaftlichen und sozialen Verflechtungen zwischen beiden Ländern zugeschnitten. Es gilt für verschiedene Einkunftsarten wie Arbeitseinkommen, Renten, Unternehmensgewinne und Kapitalerträge.


Wichtige Änderungen und Regelungen für 2026


Für das Jahr 2026 wurden einige Anpassungen im Steuerrecht beider Länder vorgenommen, die Einfluss auf die Doppelbesteuerung haben:


  • Anpassung der Freibeträge und Progressionsvorbehalte

Die Freibeträge für Rentner und Arbeitnehmer wurden in beiden Ländern angepasst. Das wirkt sich auf die Steuerlast aus, wenn Renten oder Arbeitseinkommen grenzüberschreitend bezogen werden.


  • Neue Regelungen für digitale Dienstleistungen

Unternehmer, die digitale Produkte oder Dienstleistungen in Italien anbieten, müssen sich auf neue Meldepflichten und Steuerregelungen einstellen.


  • Verstärkte Zusammenarbeit der Finanzbehörden

Deutschland und Italien tauschen steuerrelevante Daten intensiver aus, um Steuerhinterziehung zu verhindern. Das betrifft besonders Unternehmer mit grenzüberschreitenden Aktivitäten.


Diese Änderungen sind wichtig, um die Steuererklärung korrekt auszufüllen und mögliche Doppelbesteuerungen zu vermeiden.


Doppelbesteuerung für Privatpersonen und Rentner


Für Privatpersonen, die in einem der beiden Länder wohnen und im anderen Land Einkommen erzielen, ist das DBA entscheidend. Besonders Rentner sollten die Regelungen genau kennen, da Renteneinkünfte oft in beiden Ländern besteuert werden können.


  • Wohnsitzprinzip

Das Land, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat, hat meist das Hauptbesteuerungsrecht. Das andere Land darf das Einkommen nur in bestimmten Fällen besteuern.


  • Rentenbesteuerung

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel im Wohnsitzland besteuert. Private Rentenversicherungen können anders behandelt werden.


  • Vermeidung der Doppelbesteuerung

Das DBA sieht vor, dass das Wohnsitzland die im anderen Land gezahlte Steuer anrechnet oder das Einkommen freistellt, um eine doppelte Steuerlast zu verhindern.


Beispiel: Ein Rentner lebt in Deutschland und erhält eine Rente aus Italien. Italien darf diese Rente besteuern, Deutschland rechnet die italienische Steuer an oder stellt die Rente von der deutschen Steuer frei.


Doppelbesteuerung für Unternehmer und Selbstständige


Unternehmer, die in Deutschland und Italien tätig sind, müssen besonders auf die korrekte steuerliche Behandlung achten. Das DBA regelt, wo Unternehmensgewinne zu versteuern sind und wie Betriebsstätten behandelt werden.


  • Betriebsstätte

Hat ein Unternehmen in Italien eine Betriebsstätte, werden die dort erzielten Gewinne in Italien besteuert. Deutschland besteuert nur die Gewinne, die nicht der italienischen Betriebsstätte zuzurechnen sind.


  • Vermeidung der Doppelbesteuerung

Deutschland gewährt eine Steueranrechnung für die in Italien gezahlte Steuer auf die Gewinne, um eine doppelte Belastung zu vermeiden.


  • Digitale Dienstleistungen und neue Meldepflichten

Unternehmer, die digitale Produkte in Italien verkaufen, müssen ab 2026 neue Meldepflichten beachten und gegebenenfalls italienische Umsatzsteuer abführen.


Beispiel: Ein deutscher Unternehmer betreibt eine Filiale in Mailand. Die Gewinne der Filiale werden in Italien versteuert, Deutschland rechnet diese Steuer an.


Praktische Tipps für die Steuererklärung 2026


Um Doppelbesteuerung zu vermeiden und steuerliche Vorteile zu nutzen, sollten Privatpersonen und Unternehmer folgende Punkte beachten:


  • Frühzeitige Steuerberatung

Eine Beratung durch Steuerexperten mit Kenntnissen im deutsch-italienischen Steuerrecht hilft, Fehler zu vermeiden.


  • Dokumentation aller Einkünfte

Sämtliche Einkünfte aus beiden Ländern sollten genau dokumentiert und in der Steuererklärung angegeben werden.


  • Anrechnung ausländischer Steuern beantragen

Wer in beiden Ländern Steuern zahlt, sollte die Anrechnung der ausländischen Steuer beim Wohnsitzfinanzamt beantragen.


  • Aktuelle Gesetzesänderungen verfolgen

Steuerrecht ändert sich regelmäßig. Wer auf dem Laufenden bleibt, kann besser planen.


  • Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen

Das DBA ist ein wichtiges Instrument. Es lohnt sich, die relevanten Artikel zu kennen und anzuwenden.


Praxisbeispiele: Doppelbesteuerung in der Praxis erklärt


Fallbeispiel 1: Ruhestand in der Toskana (Rentenbesteuerung)

Ein deutscher Staatsbürger verlegt seinen Hauptwohnsitz nach Italien und bezieht eine deutsche gesetzliche Rente sowie eine private Altersvorsorge.


  • Gesetzliche deutsche Rente:  Bei einer in Italien steuerlich ansässigen Person richtet sich die Besteuerung der deutschen gesetzlichen Rente nach Art. 18 DBA Deutschland–Italien und den dazugehörigen Protokollregelungen. Die Sonderregelung nach Nr. 14 Buchst. e Ziff. i des Protokolls, wonach bestimmte deutsche Sozialversicherungsrenten ausschließlich in Italien besteuert werden und das Finanzamt Neubrandenburg eine Bescheinigung über den nach deutschem Steuerrecht steuerpflichtigen Rentenanteil ausstellen kann, ist ihrem Wortlaut nach auf in Italien ansässige italienische Staatsangehörige zugeschnitten. Bei einem deutschen Staatsangehörigen ist daher zu prüfen, welche DBA-Regelung konkret anwendbar ist.

    Die Bescheinigung kann der italienischen Steuerbehörde vorgelegt werden.


  • Betriebsrente / Private Rente: Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Form der Altersvorsorge und der Art der Auszahlung ab. Betriebsrenten, private Leibrenten und andere Altersvorsorgeprodukte können unterschiedlichen DBA-Regelungen unterliegen und müssen daher im Einzelfall geprüft werden.


  • Vermeidung der Doppelbesteuerung: Der Steuerpflichtige sollte die Anwendung des DBA gegenüber den deutschen und italienischen Steuerbehörden geltend machen. Für die deutsche gesetzliche Rente kann insbesondere eine Bescheinigung über den steuerfreien Anteil beim Finanzamt Neubrandenburg (RiA) relevant sein.


Fallbeispiel 2: Vermietung einer Immobilie in der Toskana

Ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger erwirbt ein Ferienhaus in der Toskana und vermietet dieses über Online-Plattformen an Feriengäste.


  • Besteuerungsrecht: Nach Art. 6 DBA Deutschland–Italien dürfen Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in dem Staat besteuert werden, in dem sich die Immobilie befindet. Einkünfte aus der Vermietung der Immobilie in Italien können daher in Italien besteuert werden.


  • Steuerliche Behandlung in Italien: Die Mieteinkünfte sind grundsätzlich in Italien steuerlich zu erfassen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann insbesondere die Cedolare Secca als italienisches Besteuerungsregime in Betracht kommen.


  • Steuerliche Behandlung in Deutschland: Die Einkünfte aus der Vermietung der in Italien belegenen Immobilie werden in Deutschland grundsätzlich freigestellt. Da es sich um Einkünfte aus der Vermietung von unbeweglichem Vermögen in einem EU-Mitgliedstaat handelt, unterliegen sie nach § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG grundsätzlich nicht dem Progressionsvorbehalt (vorbehaltlich einer Prüfung im Einzelfall durch einen deutschen Steuerberater und möglicher zukünftiger Änderungen der steuerlichen Vorschriften).


Häufig gestellte Fragen (FAQ zur Doppelbesteuerung 2026)


Muss ich eine italienische Steuererklärung abgeben, wenn ich eine Immobilie in der Toskana vermiete? Ja, sobald Sie Mieteinnahmen aus einer italienischen Immobilie erzielen, müssen diese in Italien versteuert werden. Bei ausschließlicher Eigennutzung entsteht hingegen grundsätzlich kein italienisches Einkommen aus Vermietung; je nach den persönlichen Umständen können jedoch andere steuerliche Verpflichtunge bestehen.


Was besagt die 183-Tage-Regelung zwischen Deutschland und Italien? Die sogenannte 183-Tage-Regelung ist keine eigenständige Regel zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit. Im DBA Deutschland–Italien ist insbesondere zwischen der steuerlichen Ansässigkeit nach nationalem Recht und den abkommensrechtlichen Regelungen zur Ansässigkeit zu unterscheiden. Die Frage, in welchem Staat eine Person steuerlich ansässig ist, richtet sich nach den einschlägigen nationalen Vorschriften und gegebenenfalls nach Art. 4 des DBA.


Wie wird eine Doppelbesteuerung konkret vermieden? Das DBA Deutschland–Italien sieht je nach Art der Einkünfte unterschiedliche Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor. Je nach den jeweiligen Bestimmungen kann insbesondere das Freistellungs- oder das Anrechnungsverfahren zur Anwendung kommen.


Checkliste: Welche Dokumente benötigen Sie für Ihre Steuerberatung in Italien?

Um Ihre steuerliche Situation zwischen Deutschland und Italien optimal zu strukturieren, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:


  • Ansässigkeitsbescheinigung: Vom jeweiligen Finanzamt ausgestellt.

  • Rentenbescheide & Lohnsteuerbescheinigungen: Nachweise aller Einkünfte aus Deutschland oder Italien.

  • Immobilienunterlagen: Kaufverträge, Katasterauszüge (Visura Catastale) und Nachweise über Grundsteuern (IMU).

  • Kontoauszüge & Finanznachweise: Zur Erfüllung der italienischen Überwachungspflichten (Quadro RW).


Fazit und Ausblick


Die Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Italien bleibt ein komplexes Thema, das 2026 durch neue Regelungen und Meldepflichten noch wichtiger wird. Privatpersonen, Rentner und Unternehmer sollten sich gut informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe suchen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Das Doppelbesteuerungsabkommen bietet klare Regeln, die bei richtiger Anwendung vor doppelter Steuerlast schützen.


Wer seine steuerlichen Pflichten kennt und die Möglichkeiten zur Steueranrechnung nutzt, kann seine Steuerlast deutlich reduzieren. Für Unternehmer ist es besonders wichtig, die neuen Vorschriften für digitale Dienstleistungen zu beachten und die Betriebsstättenregelungen korrekt umzusetzen.


Der nächste Schritt für Betroffene ist, die eigene Situation zu prüfen und bei Bedarf einen Steuerberater mit Erfahrung im deutsch-italienischen Steuerrecht zu konsultieren. So bleibt die Steuererklärung 2026 transparent und fair.


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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.


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