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Doppelbesteuerung Deutschland Italien 2026

Autorenbild: Dott. Raffaele Palmieri
Dott. Raffaele Palmieri
13. Juni
6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 22. Sept.

Wer in Deutschland und Italien Einkünfte erzielt riskiert ohne die richtigen Kenntnisse eine doppelte Steuerlast. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien regelt genau das welches Land besteuern darf und wie eine doppelte Besteuerung vermieden wird. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Regeln für 2026 aktuelle Gerichtsentscheidungen und zeigt anhand von Praxisbeispielen worauf Privatpersonen Rentner und Unternehmer achten sollten.

Nahaufnahme eines Steuerformulars mit Deutschland- und Italien-Flaggen

Was bedeutet Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Italien

Doppelbesteuerung tritt auf wenn zwei Staaten dasselbe Einkommen oder Vermögen besteuern. Für Personen die in Deutschland wohnen und in Italien Einkünfte erzielen oder umgekehrt kann dies schnell zu einer doppelten Steuerlast führen. Um dies zu vermeiden haben Deutschland und Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen Gesetz Nr 459 vom 24 November 1992 das regelt welches Land in welchen Fällen das Besteuerungsrecht hat und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Das Abkommen gilt für verschiedene Einkunftsarten wie Arbeitseinkommen Renten Unternehmensgewinne Mieteinkünfte und Kapitalerträge.


Wichtige Änderungen und Regelungen für 2026

Für das Jahr 2026 wurden einige Anpassungen im Steuerrecht beider Länder vorgenommen die Einfluss auf die Doppelbesteuerung haben. Die Freibeträge für Rentner und Arbeitnehmer wurden in beiden Ländern angepasst das wirkt sich auf die Steuerlast aus wenn Renten oder Arbeitseinkommen grenzüberschreitend bezogen werden. Unternehmer die digitale Produkte oder Dienstleistungen in Italien anbieten müssen sich auf neue Meldepflichten und Steuerregelungen einstellen. Deutschland und Italien tauschen zudem steuerrelevante Daten intensiver aus um Steuerhinterziehung zu verhindern das betrifft besonders Unternehmer mit grenzüberschreitenden Aktivitäten. Hinzu kommen eine neue Verständigungsvereinbarung zur Rentenbesteuerung und eine wegweisende Kassationsentscheidung die im folgenden Abschnitt erklärt werden.


Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis 2026

Steueranrechnung auch ohne vollständige Steuererklärung

Mit Beschluss Nr 16134 vom 25 Mai 2026 hat der italienische Kassationsgerichtshof entschieden dass die Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern nach Art 24 des Doppelbesteuerungsabkommens nicht allein wegen einer fehlenden oder unvollständigen italienischen Steuererklärung verweigert werden darf. Der Anrechnungsanspruch gilt unbedingt unabhängig von formalen Erklärungspflichten die im Übrigen unberührt bleiben. Die Entscheidung stärkt damit deutlich die Rechte von Steuerpflichtigen mit grenzüberschreitenden Einkünften.

Ausführlich erklären wir das Urteil und seine praktischen Folgen in unserem Beitrag Italienischer Kassationsgerichtshof und der Schutz vor Doppelbesteuerung

Neue Klärung zur deutschen Rente steuerfreie Quote bleibt auch in Italien steuerfrei

Die Agenzia delle Entrate hat mit Antwort Nr 164 aus 2026 bestätigt dass für Personen die zuvor in Deutschland ansässig waren und eine deutsche gesetzliche Rente beziehen in Italien nur der in einer offiziellen Bescheinigung als steuerpflichtig ausgewiesene Anteil der italienischen Besteuerung unterliegt gemäß Nr 14 Buchstabe e des Protokolls zum Abkommen. Der in dieser Bescheinigung als nicht steuerpflichtig ausgewiesene Anteil bleibt in Italien vollständig unbesteuert. Grundlage dafür ist eine Verständigungsvereinbarung zwischen Italien und Deutschland vom 15 und 17 November 2025 rückwirkend ab 1 Januar 2025 wonach seit März 2026 eine Bescheinigung automatisch ausgestellt wird ein gesonderter Antrag ist nicht mehr nötig.

Details und Rechenbeispiele zur Rentenbesteuerung finden Sie in unserem Beitrag Steuern auf die Deutsche Rente in Italien

Praxishinweis Diese Neuerungen betreffen in erster Linie italienische Staatsangehörige die zuvor in Deutschland ansässig waren. Für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Italien ist die anwendbare Regelung im Einzelfall zu prüfen.


Doppelbesteuerung für Privatpersonen und Rentner

Für Privatpersonen die in einem der beiden Länder wohnen und im anderen Land Einkommen erzielen ist das Abkommen entscheidend. Besonders Rentner sollten die Regelungen genau kennen da Renteneinkünfte oft in beiden Ländern besteuert werden können. Das Land in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat hat meist das Hauptbesteuerungsrecht das andere Land darf das Einkommen nur in bestimmten Fällen besteuern. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel im Wohnsitzland besteuert private Rentenversicherungen können anders behandelt werden. Das Abkommen sieht vor dass das Wohnsitzland die im anderen Land gezahlte Steuer anrechnet oder das Einkommen freistellt um eine doppelte Steuerlast zu verhindern.

Beispiel Ein Rentner lebt in Italien und erhält eine Rente aus Deutschland. Aufgrund des Wohnsitzes in Italien ist für die Besteuerung dieser Einkünfte grundsätzlich das italienische Recht maßgeblich, die konkrete Anwendung richtet sich nach den Bestimmungen des Abkommens.


Doppelbesteuerung für Unternehmer und Selbstständige

Unternehmer die in Deutschland und Italien tätig sind müssen besonders auf die korrekte steuerliche Behandlung in Italien achten. Hat ein Unternehmen in Italien eine Betriebsstätte werden die dort erzielten Gewinne in Italien besteuert. Unternehmer die digitale Produkte in Italien verkaufen müssen ab 2026 neue Meldepflichten beachten und gegebenenfalls italienische Umsatzsteuer abführen.

Beispiel Ein deutscher Unternehmer betreibt eine Filiale in Mailand. Die Gewinne der Filiale werden in Italien versteuert.


Praktische Tipps für die Steuererklärung 2026

Eine frühzeitige Beratung durch einen auf italienisches Steuerrecht spezialisierten Berater hilft Fehler zu vermeiden. Sämtliche Einkünfte aus beiden Ländern sollten genau dokumentiert und in der Steuererklärung angegeben werden. Wer in beiden Ländern Steuern zahlt sollte die Anrechnung der ausländischen Steuer beim Wohnsitzfinanzamt beantragen dieser Anspruch gilt wie der Kassationsgerichtshof 2026 klargestellt hat auch bei fehlender oder unvollständiger Steuererklärung. Steuerrecht ändert sich regelmäßig wer auf dem Laufenden bleibt kann besser planen. Es lohnt sich außerdem die relevanten Artikel des Doppelbesteuerungsabkommens zu kennen und anzuwenden.


Praxisbeispiele Doppelbesteuerung in der Praxis erklärt

Fallbeispiel 1 Ruhestand in der Toskana Rentenbesteuerung

Ein deutscher Staatsbürger verlegt seinen Hauptwohnsitz nach Italien und bezieht eine deutsche gesetzliche Rente sowie eine private Altersvorsorge. Bei einer in Italien steuerlich ansässigen Person richtet sich die Besteuerung der deutschen gesetzlichen Rente nach Art 18 des Abkommens und den Protokollregelungen. Die Sonderregelung nach Nr 14 Buchstabe e Ziffer i des Protokolls wonach bestimmte deutsche Sozialversicherungsrenten ausschließlich in Italien besteuert werden ist ihrem Wortlaut nach auf in Italien ansässige italienische Staatsangehörige zugeschnitten seit der Verständigungsvereinbarung von November 2025 wird die entsprechende Bescheinigung automatisch vom Finanzamt Neubrandenburg ausgestellt wie oben beschrieben. Bei einem deutschen Staatsangehörigen ist im Einzelfall zu prüfen welche Regelung konkret anwendbar ist. Die steuerliche Behandlung von Betriebsrenten und privaten Renten hängt von der konkreten Form der Altersvorsorge ab und muss ebenfalls im Einzelfall geprüft werden. Der Steuerpflichtige sollte die Anwendung des Abkommens gegenüber beiden Steuerbehörden geltend machen.

Weitere Rechenbeispiele finden Sie im Beitrag Steuern auf die Deutsche Rente in Italien.

Fallbeispiel 2 Vermietung einer Immobilie in der Toskana

Ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger erwirbt ein Ferienhaus in der Toskana und vermietet dieses über Online Plattformen an Feriengäste. Nach Art 6 des Abkommens dürfen Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in dem Staat besteuert werden in dem sich die Immobilie befindet.

Die Mieteinkünfte sind grundsätzlich in Italien steuerlich zu erfassen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann insbesondere die Cedolare Secca als italienisches Besteuerungsregime in Betracht kommen.

Wer eine Ferienimmobilie in Italien vermieten möchte findet weitere Details zu Steuer und Meldepflichten im Beitrag Ferienimmobilie in Italien vermieten Steuern.


Häufig gestellte Fragen zur Doppelbesteuerung 2026

Muss ich eine italienische Steuererklärung abgeben wenn ich eine Immobilie in der Toskana vermiete

Ja sobald Sie Mieteinnahmen aus einer italienischen Immobilie erzielen müssen diese in Italien versteuert werden. Bei ausschließlicher Eigennutzung entsteht hingegen grundsätzlich kein italienisches Einkommen aus Vermietung je nach den persönlichen Umständen können jedoch andere steuerliche Verpflichtungen bestehen.

Was besagt die 183 Tage Regelung zwischen Deutschland und Italien

Die sogenannte 183 Tage Regelung ist keine eigenständige Regel zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit. Im Abkommen ist zwischen der steuerlichen Ansässigkeit nach nationalem Recht und den abkommensrechtlichen Regelungen zur Ansässigkeit zu unterscheiden maßgeblich sind die einschlägigen nationalen Vorschriften und gegebenenfalls Art 4 des Abkommens.

Wie wird eine Doppelbesteuerung konkret vermieden

Das Abkommen sieht je nach Art der Einkünfte unterschiedliche Methoden vor insbesondere das Freistellungs oder das Anrechnungsverfahren. Seit dem Kassationsbeschluss Nr 16134 aus 2026 gilt der Anrechnungsanspruch zudem unabhängig von einer vollständigen italienischen Steuererklärung.

Muss ich meine deutsche Rente in Italien vollständig versteuern

Nicht zwingend wer zuvor in Deutschland ansässig war versteuert in Italien nur den in der offiziellen Bescheinigung als steuerpflichtig ausgewiesenen Anteil. Der übrige Teil bleibt in Italien steuerfrei gemäß Antwort der Agenzia delle Entrate Nr 164 aus 2026.


Checkliste welche Dokumente benötigen Sie für Ihre Steuerberatung in Italien

Ansässigkeitsbescheinigung vom jeweiligen Finanzamt ausgestellt. Rentenbescheide und Lohnsteuerbescheinigungen als Nachweise aller Einkünfte aus Deutschland oder Italien. Immobilienunterlagen wie Kaufverträge Katasterauszüge genannt Visura Catastale und Nachweise über Grundsteuern genannt IMU. Kontoauszüge und Finanznachweise zur Erfüllung der italienischen Überwachungspflichten genannt Quadro RW.


Fazit und Ausblick

Die Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Italien bleibt ein komplexes Thema das 2026 durch neue Regelungen Meldepflichten und wichtige Gerichtsentscheidungen noch relevanter wird. Wer seine steuerlichen Pflichten kennt und die Möglichkeiten zur Steueranrechnung nutzt gestärkt durch den Kassationsbeschluss Nr 16134 aus 2026 kann seine Steuerlast deutlich reduzieren und unnötige Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung vermeiden.

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Hinweis Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.

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