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Ihre Experten für die steuerliche Begleitung beim Immobilienkauf in der Toskana.

Ein Immobilienerwerb in der Toskana stellt für viele einen Lebenstraum dar, erfordert jedoch für eine erfolgreiche Umsetzung fundierte Kenntnisse im italienischen Steuerrecht. Die Materie erweist sich bei genauerer Betrachtung als überaus komplex und anspruchsvoll. Ob Sie ein privates Feriendomizil erwerben oder Ihren festen Wohnsitz nach Italien verlegen möchten – wir unterstützen Sie mit unserer spezialisierten Expertise bei sämtlichen finanziellen sowie bürokratischen Herausforderungen Ihres Vorhabens. Unser Fokus liegt darauf, Ihren Hauskauf in der Toskana von Beginn an rechtssicher und ökonomisch vorteilhaft zu gestalten. So vermeiden wir gemeinsam unvorhersehbare Mehrkosten und sichern Ihre Investition im italienischen Immobilienmarkt nachhaltig ab.

Nebenkosten und Steuern beim Erwerb

Registersteuer

  • ✓ Hauptwohnsitz: Reduzierter Steuersatz von 2 % basierend auf dem Katasterwert.✓ Zweitwohnsitz: Regulärer Satz von 9 % für Nicht-Residenten.✓ Greift beim Kauf von Privatpersonen; Anwendung des Prezzo-Valore-Systems ist in der Toskana üblich.

Hypotheken- & Katastersteuer

  • ✓ Fixkosten bei Privatkäufen: Pauschalbetrag von insgesamt 100 €.✓ Gebühren für die formelle Umschreibung im nationalen Liegenschaftsregister.✓ Kalkulierbare Nebenkosten ohne prozentuale Belastung bei Transaktionen unter Privaten.

Mehrwertsteuer (IVA)

  • ✓ IVA fällt ausschließlich beim Erwerb direkt vom Bauunternehmen an.✓ Erster Wohnsitz: 4 % Steuersatz.✓ Zweitwohnsitz: 10 % (bzw. 22 % für Luxusobjekte) beim Immobilienkauf in der Toskana.

Hinweis: Die Steuerlast hängt vom Verkäuferstatus und der Objektart ab. Eine vorherige steuerliche Analyse ist für Ihren Hauskauf in der Toskana daher grundsätzlich empfehlenswert.

Steuervorteile beim Immobilienerwerb

Wer ein Haus in der Toskana erwirbt und dort seinen offiziellen Erstwohnsitz anmeldet, genießt erhebliche steuerliche Vergünstigungen. Die Senkung der Grunderwerbsteuer optimiert Ihr Budget spürbar. Zudem führen der Residenzstatus und die damit verbundenen Befreiungen bei den laufenden Gemeindesteuern zu langfristigen Einsparungen.

Vorteile durch Residenzstatus

    Durch die Inanspruchnahme der vergünstigten Registersteuer von 2 % gegenüber dem Regelsatz von 9 % lassen sich beim Immobilienkauf in Italien beträchtliche Ersparnisse erzielen. Zusätzlich profitieren Eigentümer eines Hauptwohnsitzes von der Befreiung der jährlichen IMU-Steuer für Standardimmobilien sowie von staatlichen Förderungen für energetische Sanierungen. Diese Privilegien setzen voraus, dass die offizielle Wohnsitzverlegung in die entsprechende Gemeinde innerhalb von 18 Monaten nach der notariellen Beurkundung erfolgt. Unsere Kanzlei begleitet Sie professionell dabei, diese steuerlichen Erleichterungen beim Hauskauf in Italien fristgerecht sowie rechtssicher zu beantragen und vollumfänglich auszuschöpfen.

Ablaufplan für Ihren Immobilienkauf

1. Dokumentenprüfung

Verifizierung der Grundbuchauszüge sowie Prüfung der städtebaulichen und katastralen Konformität vor Abschluss rechtlicher Verträge.

2. Steuernummer

Beantragung des Codice Fiscale, der für sämtliche Rechtsgeschäfte und Vertragsabschlüsse in Italien zwingend erforderlich ist.

3. Der Vorvertrag

Registrierung des Compromesso und Zahlung der Anzahlung zur verbindlichen Absicherung für Käufer und Verkäufer gleichermaßen.

4. Der Notartermin

Abschluss des Kaufs durch den Rogito beim Notar und Abwicklung der Steuern über das obligatorische Notar-Anderkonto-Verfahren.

5. Verwaltung

Ummeldung der Versorgungsverträge sowie Anmeldung für lokale Abgaben wie die Müllgebühr und weitere kommunale Verpflichtungen.

Individuelle Fachberatung

Steuerliche Rahmenbedingungen müssen präzise auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Hauskauf in der Toskana sicher und steueroptimiert abzuwickeln. Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch.

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben – wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um die nächsten Schritte zu planen.

Steuerberatung für Ihren Immobilienkauf und Umzug nach Italien – Expertise in Ihrer Sprache

Kanzlei Dr. Raffaele Palmieri Dottore Commercialista - Revisore Legale Viale Attilio Frosini 13, 51100 Pistoia, Italien

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Tel: +39 0573 380974 E-Mail: info@steuerberatung-toskana.de

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