IVIE & IVAFE in Italien: Checkliste für benötigte Unterlagen

Aktualisiert: 4. Okt.
Kurz Zusammengefasst
Wer in Italien steuerlich ansässig ist und Immobilien, Bankkonten oder Wertpapiere im Ausland besitzt, muss diese im Quadro RW der italienischen Steuererklärung angeben. Auf dieser Grundlage werden die Vermögenssteuern IVIE (für ausländische Immobilien) und IVAFE (für ausländische Finanzanlagen) berechnet. Benötigt werden dafür im Wesentlichen drei Arten von Nachweisen: Eigentumsnachweise, Wertnachweise und Nachweise bereits im Ausland gezahlter Steuern. Welche Dokumente im Einzelfall nötig sind, hängt von der Vermögensart, dem Belegenheitsstaat und der persönlichen Situation ab. Die vollständige Checkliste dazu finden Sie weiter unten.

Was sind IVIE, IVAFE und das Quadro RW?
Quadro RW ist der Teil der italienischen Steuererklärung, in dem im Ausland gehaltenes Vermögen zum Zweck des steuerlichen Monitorings angegeben wird.
IVIE (Imposta sul Valore degli Immobili all'Estero) ist die italienische Vermögensteuer auf im Ausland gelegene Immobilien.
IVAFE (Imposta sul Valore delle Attività Finanziarie all'Estero) ist die italienische Vermögensteuer auf im Ausland gehaltene Finanzanlagen wie Bankkonten, Depots oder Versicherungen.
Beide Steuern werden auf Basis der im Quadro RW gemeldeten Werte berechnet.
Voraussetzung für die Anwendung von IVIE und IVAFE ist die steuerliche Ansässigkeit in Italien. Wie diese formal begründet wird – inklusive AIRE-Meldung und den nötigen Schritten – erklären wir im Detail in unserem Beitrag zur Wohnsitzverlegung nach Italien.
Häufige Fragen
Brauche ich für IVIE einen Kaufvertrag? Ja. Der Kaufvertrag bzw. die notarielle Urkunde ist der zentrale Eigentumsnachweis für jede im Ausland gelegene Immobilie und wird für das Quadro RW benötigt.
Zählt eine Quellensteuer auf Dividenden als IVAFE? Nein. Quellensteuern auf Zinsen oder Dividenden sind nicht dasselbe wie IVAFE und müssen getrennt dokumentiert werden.
Brauche ich für ein geerbtes Auslandsvermögen andere Unterlagen? Ja. Bei Erbschaft oder Schenkung werden zusätzlich Erbschein bzw. Schenkungsurkunde, Wertnachweise zum Übertragungszeitpunkt und der Nachweis der Eigentumsquote benötigt.
Ist jede Unterlage dieser Checkliste in jedem Fall erforderlich? Nein. Die tatsächlich benötigten Dokumente hängen von der Art des Vermögens, dem Belegenheitsstaat, der Eigentumsquote, der Besitzdauer und dem jeweiligen Steuerjahr ab.
Die vollständige Checkliste
1. Allgemeine Unterlagen IVIE & IVAFE
☐ Personalausweis oder Reisepass
☐ Italienische Steuernummer (Codice Fiscale)
☐ Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit in Italien
☐ Steuererklärung des Vorjahres
☐ Vorjahres-Quadro RW bzw. Quadro W
☐ Unterlagen über bereits gezahlte IVIE & IVAFE
☐ F24-Zahlungsbelege
☐ Nachweise über geleistete Vorauszahlungen (acconti)
☐ Nachweise über eventuelle Guthaben oder Verrechnungen aus Vorjahren
2. IVIE – Immobilien im Ausland
Wichtig zu unterscheiden: IVIE betrifft ausschließlich im Ausland gelegene Immobilien. Für Immobilien in Italien selbst gilt stattdessen die Grundsteuer IMU, die eigenen Fristen und Berechnungsregeln folgt.
Eigentum
☐ Kaufvertrag
☐ Notarielle Urkunde bzw. entsprechender ausländischer Eigentumsnachweis
☐ Auszug aus dem ausländischen Immobilienregister
☐ Katasterauszug des jeweiligen Landes, sofern vorhanden
☐ Nachweis der Eigentumsquote
☐ Unterlagen über Miteigentum
☐ Unterlagen über Nießbrauch (usufrutto)
☐ Unterlagen über bloßes Eigentum (nuda proprietà)
☐ Nachweise über sonstige dingliche Rechte
☐ Erbschaftsunterlagen, falls zutreffend
☐ Schenkungsurkunde, falls zutreffend
Wert der Immobilie
☐ Kaufpreis bzw. Anschaffungskosten
☐ Ausländischer Kataster- oder Steuerwert, sofern relevant
☐ Offizielle Wertbescheinigung des ausländischen Staates, sofern vorhanden
☐ Wertangabe in einer Erbschaftserklärung, falls zutreffend
☐ Wertangabe in einer Schenkungsurkunde, falls zutreffend
☐ Unterlagen, anhand derer der für IVIE verwendete Wert nachvollzogen werden kann
☐ Vorjahresunterlagen zum bisher erklärten Wert
Besitzdauer
☐ Erwerbsdatum
☐ Verkaufsdatum, falls die Immobilie veräußert wurde
☐ Datum des Beginns/Endes eines Nießbrauchs oder anderen dinglichen Rechts
☐ Nachweise über Änderungen der Eigentumsquote
Im Ausland gezahlte Steuern
☐ Steuerbescheide
☐ Zahlungsaufforderungen
☐ Zahlungsbelege
☐ Bankbelege
☐ Bescheinigungen der ausländischen Steuerbehörde
☐ Nachweise über gezahlte ausländische Vermögensteuern
☐ Unterlagen für einen gegebenenfalls anrechenbaren Steuerbetrag
3. IVAFE – Ausländische Bankkonten
☐ Kontoeröffnungsunterlagen
☐ Bankbescheinigung
☐ Jahreskontoauszüge
☐ Kontostand zum Jahresanfang
☐ Kontostand zum Jahresende
☐ Nachweis des relevanten Höchststands, sofern erforderlich
☐ Berechnung/Bescheinigung der durchschnittlichen Guthabenhöhe (giacenza media)
☐ IBAN bzw. Kontonummer
☐ Name und Anschrift der ausländischen Bank
☐ Nachweis der Eigentums- oder Verfügungsberechtigung
☐ Unterlagen zu Gemeinschaftskonten
☐ Nachweis der jeweiligen Eigentumsquote
4. IVAFE – Wertpapierdepots und Finanzanlagen
☐ Depotvertrag
☐ Jahresdepotabrechnung
☐ Jahreskontoauszug
☐ Depotwert zum Jahresanfang
☐ Depotwert zum Jahresende
☐ Anschaffungskosten
☐ Kauf- und Verkaufsabrechnungen
☐ Transaktionsübersicht
☐ Bank- oder Brokerbescheinigung
☐ Nachweis des ausländischen Finanzinstituts
☐ Nachweis der Eigentumsquote
Aktien und Beteiligungen
☐ Anzahl der Aktien/Anteile
☐ Anschaffungskosten
☐ Wert zum relevanten Stichtag
☐ Kauf- und Verkaufsbelege
☐ Beteiligungsquote, sofern relevant
Anleihen
☐ Nominalwert
☐ Anschaffungskosten
☐ Wert zum relevanten Stichtag
☐ Kauf- und Verkaufsbelege
Fonds und ETFs
☐ Jahresbescheinigung
☐ Anzahl der Anteile
☐ Anschaffungskosten
☐ Wert zum relevanten Stichtag
☐ Transaktionsübersicht
Ausländische Versicherungen und sonstige Finanzprodukte
☐ Versicherungsvertrag
☐ Jahresbescheinigung der Versicherung
☐ Rückkaufswert bzw. Vertragswert
☐ Nachweise über den Wert zum relevanten Stichtag
☐ Sonstige Vertragsunterlagen
5. Erträge und Steuern
☐ Zinsbescheinigungen
☐ Dividendenbescheinigungen
☐ Steuerbescheinigungen der Bank
☐ Nachweise über ausländische Quellensteuern
☐ Nachweise über Kapitalertragsteuern
☐ Jahressteuerbescheinigung des Brokers
☐ Nachweise über im Ausland gezahlte Vermögensteuern
☐ Unterlagen zur Prüfung einer möglichen Steueranrechnung
Wichtig: Quellensteuern auf Zinsen oder Dividenden sind nicht dasselbe wie IVAFE und müssen getrennt dokumentiert werden.
6. Besondere Situationen
Erbschaft
☐ Erbschein bzw. entsprechender Erbnachweis
☐ Erbschaftserklärung
☐ Testament, sofern relevant
☐ Aufstellung der geerbten Vermögenswerte
☐ Wertnachweis
☐ Nachweis der Erbquote
Schenkung
☐ Schenkungsurkunde
☐ Wertnachweis
☐ Nachweis der Eigentumsübertragung
☐ Eigentumsquote
Miteigentum
☐ Eigentumsnachweis
☐ Eigentumsquote
☐ Vereinbarungen zwischen den Miteigentümern, sofern relevant
Nießbrauch / bloßes Eigentum
☐ Notarielle Urkunde
☐ Nachweis des Nießbrauchs
☐ Nachweis des bloßen Eigentums
☐ Beginn und Ende des Rechts
☐ Unterlagen zur jeweiligen Wertbestimmung
7. Unterlagen für Quadro RW
☐ Liste aller ausländischen Vermögenswerte
☐ Art jedes Vermögenswerts
☐ Belegenheitsstaat
☐ Eigentümer
☐ Eigentumsquote
☐ Beginn und Ende des Besitzes
☐ Wert des jeweiligen Vermögenswerts
☐ Anschaffungskosten
☐ gegebenenfalls durchschnittlicher Wert
☐ gegebenenfalls Höchstwert
☐ im Ausland gezahlte Vermögensteuern
☐ verwendeter Wechselkurs
☐ Berechnungsunterlagen für IVIE
☐ Berechnungsunterlagen für IVAFE
8. Zahlungsnachweise
☐ F24 für IVIE
☐ F24 für IVAFE
☐ Nachweis des Saldos (saldo)
☐ Nachweise über Vorauszahlungen (acconti)
☐ Nachweise über Verrechnungen
☐ Nachweise über Guthaben aus Vorjahren
☐ Kopie der entsprechenden Steuererklärung
Nicht jeder Punkt dieser Checkliste ist in jedem Fall erforderlich. Die tatsächlich benötigten Unterlagen hängen insbesondere von der Art des ausländischen Vermögens, dem Belegenheitsstaat, der Eigentumsquote, der Besitzdauer und dem jeweiligen Steuerjahr ab. Darüber hinaus ist es erforderlich, die individuelle persönliche und steuerliche Situation des jeweiligen Steuerpflichtigen zu prüfen, um festzustellen, ob weitere Unterlagen benötigt werden oder einzelne Dokumente im konkreten Fall nicht erforderlich sind.
Je nach persönlicher Situation kann sich zudem die Frage stellen, ob ein begünstigtes Steuerregime infrage kommt. Rentner mit ausländischen Einkünften etwa profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von der Flat Tax von 7 % in bestimmten Regionen Italiens.
Als spezialisierter Partner für Italien begleiten wir Sie persönlich und umfassend durch den gesamten Prozess – selbstverständlich ohne Sprachbarrieren. So stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihre Auslandsvermögen in Italien von Anfang an korrekt erfasst und steuerlich ordnungsgemäß angegeben werden (Unser IVIE- & IVAFE-Monitoring).➡️ Hier können Sie Ihre individuelle Beratung auf Deutsch buchen (Alternativ erreichen Sie uns unter info@steuerberatung-toskana.de).
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Hinweis: Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.


