Viale A. Frosini n. 13, 51100 Pistoia
Der Kauf einer Immobilie in der Toskana erfordert fundierte Kenntnisse des italienischen Steuerrechts. Wir begleiten Sie mit unserer Steuerberatung beim Immobilienkauf in Italien, klären alle steuerlichen sowie bürokratischen Schritte, gestalten den Erwerb rechtssicher und helfen, unnötige Kosten zu vermeiden sowie Ihre Investition nachhaltig zu schützen.
Welche Steuern wir beim Erwerb für Sie prüfen
Registersteuer
✓ Privatpersonen Hauptwohnsitz: Reduzierter Steuersatz von 2 % basierend auf dem Katasterwert.
✓ Privatpersonen Zweitwohnsitz: Regulärer Satz von 9 % für ohne Prima-Casa-Voraussetzungen
✓ Anwendung des "Prezzo-Valore" Systems ist üblich.
Hypotheken- & Katastersteuer
✓ Fixkosten bei Privatkäufen: Pauschalgebühr von insgesamt 100 €.
✓ Gebühren für die formelle Umschreibung im nationalen Liegenschaftsregister.
✓ Kalkulierbare Nebenkosten ohne prozentuale Belastung bei Transaktionen unter Privaten.
Mehrwertsteuer (IVA)
✓ IVA fällt ausschließlich beim Erwerb direkt vom Bauunternehmen an.
✓ Erster Wohnsitz: 4 % Steuersatz.
✓ Zweitwohnsitz: 10 % (bzw. 22 % für Luxusobjekte) beim Immobilienkauf in der Toskana.
Hinweis: Die Steuerlast hängt vom Verkäuferstatus und der Objektart ab.
Eine vorherige steuerliche Analyse ist für Ihren Hauskauf in der Toskana daher grundsätzlich empfehlenswert.
Alle Nebenkosten im Detail mit Rechenbeispiel finden Sie in unserem Leitfaden Haus in Italien kaufen: Steuern, Nebenkosten & Checkliste 2026.
Steuerberatung beim Immobilienkauf Italien: Steuervorteile
Wer eine Immobilie in Italien erwirbt und dort seinen offiziellen Erstwohnsitz anmeldet, genießt erhebliche steuerliche Vergünstigungen. Die Senkung der Grunderwerbsteuer optimiert Ihr Budget spürbar. Zudem führen der Residenzstatus und die damit verbundenen Befreiungen bei den laufenden Gemeindesteuern zu langfristigen Einsparungen.
Vorteile durch Residenzstatus
Durch die Inanspruchnahme der vergünstigten Registersteuer von 2 % gegenüber dem Regelsatz von 9 % lassen sich beim Immobilienkauf in Italien beträchtliche Ersparnisse erzielen. Zusätzlich profitieren Eigentümer eines Hauptwohnsitzes von der Befreiung der jährlichen IMU-Steuer für Standardimmobilien sowie von staatlichen Förderungen für energetische Sanierungen. Diese Privilegien setzen voraus, dass die offizielle Wohnsitzverlegung in die entsprechende Gemeinde innerhalb von 18 Monaten nach der notariellen Beurkundung erfolgt. Unsere Kanzlei begleitet Sie professionell dabei, diese steuerlichen Erleichterungen beim Hauskauf in Italien fristgerecht sowie rechtssicher zu beantragen und vollumfänglich auszuschöpfen.
Ablaufplan für Ihren Immobilienkauf
1. Dokumentenprüfung
Prüfung der Katasterauszüge und der Eintragungen in den Immobilienregistern (Conservatoria)
2. Steuernummer
Beantragung des Codice Fiscale, der für sämtliche Rechtsgeschäfte und Vertragsabschlüsse in Italien zwingend erforderlich ist.
3. Vorvertrag
Registrierung des Compromesso und Zahlung der Anzahlung zur verbindlichen Absicherung für Käufer und Verkäufer gleichermaßen.
4. Notartermin
Abschluss des Kaufs durch den Rogito beim Notar, der auch die Erwerbssteuern abführt; auf Wunsch kann der Kaufpreis auf einem Notar-Anderkonto hinterlegt werden.
5. Verwaltung
Ummeldung der Versorgungsverträge sowie Anmeldung für lokale Abgaben wie die Müllgebühr und weitere kommunale Verpflichtungen.
Sie interessieren sich für Immobilienkauf in Italien? Entdecken Sie unsere Fachbeiträge zu den wichtigsten steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen rund um Immobilieninvestitionen. Erfahren Sie mehr über unsere Steuerliche Beratung beim Immobilienkauf in der Toskana und erhalten Sie wertvolle Informationen für eine sichere und wirtschaftlich erfolgreiche Investition.


