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Weingut in der Toskana kaufen: Steuern und rechtliche Besonderheiten für Investoren

Autorenbild: Dott. Raffaele Palmieri
Dott. Raffaele Palmieri
26. Aug.
7 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 22 Stunden

Suchen Sie ein Wohnhaus, eine Villa oder ein Landhaus zur privaten Nutzung? Die allgemeinen Steuern beim Hauskauf sowie die Besonderheiten bei Villen, Katasterklasse und Denkmalschutz finden Sie in unseren Beiträgen Steuern beim Hauskauf in Italien und Villa & Landhaus in der Toskana kaufen. Dieser Beitrag richtet sich an Investoren, die ein Weingut mit landwirtschaftlichem Betrieb erwerben oder aufbauen möchten – hier stehen nicht die Wohnimmobilie, sondern die unternehmerische und steuerliche Seite des Erwerbs im Mittelpunkt.


Weingut Toskana

Ein eigenes Weingut in der Toskana Kaufen– zwischen Chianti, Val d'Orcia und Maremma – ist für viele ausländische Investoren mehr als ein Lifestyle-Projekt: Es ist der Einstieg in ein landwirtschaftliches Unternehmen mit eigenen Regeln, eigener Besteuerung und eigenen Genehmigungsverfahren. Wer ein Weingut kauft, erwirbt je nach Struktur der Transaktion nicht nur Immobilien und landwirtschaftliche Flächen, sondern kann auch einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb oder Anteile an einer Gesellschaft übernehmen. Dieser Beitrag zeigt, welche Besonderheiten dabei zu beachten sind – ausschließlich mit Blick auf das, was ein Weingut von einem gewöhnlichen Immobilienkauf oder einer gewöhnlichen Unternehmensgründung unterscheidet.


Inhaltsverzeichnis

  • Weingut als "impresa agricola": die rechtliche Grundeinordnung

  • Società agricola: besondere Gesellschaftsform mit steuerlicher Option

  • IAP und Coltivatore Diretto: Steuervorteile beim Kauf landwirtschaftlicher Flächen

  • Rebpflanzungsrechte in Italien: das EU-Genehmigungssystem für Weinberge

  • DOC, DOCG und Konsortien: was Käufer wissen sollten

  • Was dieser Beitrag bewusst nicht behandelt

  • Fazit: Weingut in der Toskana kaufen – gut vorbereitet

  • Häufige Fragen zum Weingutkauf in der Toskana


Weingut als "impresa agricola": die rechtliche Grundeinordnung

Der zentrale rechtliche Ausgangspunkt beim Kauf eines Weinguts ist die Einordnung als impresa agricola nach Art. 2135 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile). Als landwirtschaftliche Tätigkeit gelten unter anderem der Weinbau sowie bestimmte damit verbundene Tätigkeiten, insbesondere die Verarbeitung und Vermarktung überwiegend eigener landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Diese Einordnung ist keine reine Formsache, sondern hat weitreichende praktische Folgen:

  • Sie eröffnet den Zugang zu besonderen steuerlichen Regelungen für landwirtschaftliche Betriebe (dazu mehr im nächsten Abschnitt)

  • Sie ist Voraussetzung für die Eintragung als azienda agricola im Unternehmensregister (Registro delle Imprese) bei der zuständigen Handelskammer, mit einer Partita IVA und den entsprechenden Eintragungen im Registro delle Imprese.

  • Sie unterscheidet den Betrieb rechtlich von einem "gewerblichen" Unternehmen (impresa commerciale), was insbesondere bei der Wahl der Gesellschaftsform relevant wird

Ob eine konkrete geplante Tätigkeit tatsächlich als impresa agricola qualifiziert, hängt vom Einzelfall ab (z. B. Anteil zugekaufter Trauben, Umfang der Vermarktungstätigkeit) und sollte vor dem Erwerb geprüft werden.


Società agricola: Gesellschaftsform mit steuerlicher Option

Für den Betrieb eines Weinguts über eine Gesellschaft (z. B. eine S.r.l.) sieht das italienische Recht die besondere Rechtsform der società agricola vor. Eine Gesellschaft, die ausschließlich landwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Art. 2135 c.c. ausübt und dies in ihrer Firmenbezeichnung als "società agricola" führt, kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen für die Besteuerung nach dem katastralen Ertragswert (reddito agrario) optieren, anstelle der gewöhnlichen Besteuerung des tatsächlichen Betriebsergebnisses.


⚠️ Wichtiger Hinweis zur Sorgfalt: Ob diese Option im konkreten Fall zur Verfügung steht, unter welchen Voraussetzungen sie ausgeübt werden kann und welche steuerliche Wirkung sie im jeweiligen Jahr konkret entfaltet, hängt von der aktuellen Gesetzeslage sowie von den betrieblichen Gegebenheiten ab und muss individuell durch einen Steuerberater geprüft werden. Wir verzichten an dieser Stelle bewusst auf die Nennung konkreter Prozentsätze oder Schwellenwerte, da diese Regelungen wiederholt angepasst wurden und eine pauschale Aussage ohne Prüfung des Einzelfalls irreführend wäre.

Neben der società agricola kommen je nach Struktur des Betriebs auch andere Gesellschaftsformen in Betracht (semplice, S.r.l. mit landwirtschaftlichem Zweck). Die Wahl der Rechtsform für ein Weingut unterscheidet sich damit deutlich von einer gewöhnlichen Unternehmensgründung in Italien, da zusätzlich agrarrechtliche Voraussetzungen zu berücksichtigen sind.


🍷 Warum mit Steuerberatung Toskana? Ein Weingut in der Toskana kauft man nicht wie eine Eigentumswohnung. Hier greift alles ineinander: Agrarrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsformen und lokale Gepflogenheiten. Wer nach Paragrafen berät, verliert schnell das große Ganze aus den Augen. Der Unterschied: Wir sind direkt vor Ort. Wir beraten Sie nicht aus der Ferne – die Toskana ist unser Zuhause. Wir kennen die Region und die Besonderheiten des italienischen Marktes aus dem täglichen Leben. Das Beste aus zwei Welten: Wir verbinden toskanische Ortskenntnis und ein verlässliches lokales Netzwerk mit deutscher Gründlichkeit und Systematik. Wir übersetzen die italienische Bürokratie-Komplexität in klare, einfache Entscheidungsgrundlagen. Auf Deutsch, auf den Punkt und auf Augenhöhe. Details zu Qualifikationen und Zulassungen: Die Kanzlei

IAP und Coltivatore Diretto: Steuervorteile beim Kauf landwirtschaftlicher Flächen

Wer selbst aktiv im Weinbau tätig wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Qualifikation als Imprenditore Agricolo Professionale (IAP) oder Coltivatore Diretto erwerben (geregelt u. a. durch das Gesetzesdekret 99/2004 sowie die entsprechende Regionalgesetzgebung der Toskana). Diese Qualifikationen sind an konkrete Voraussetzungen geknüpft – etwa Anforderungen an die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie grundsätzlich an den Anteil der Arbeitszeit und des Arbeitseinkommens aus landwirtschaftlicher Tätigkeit – und müssen bei der zuständigen Stelle beantragt und anerkannt werden.

Bei Vorliegen der jeweils gesetzlich vorgesehenen zusätzlichen Voraussetzungen kann diese Qualifikation unter anderem folgende steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile ermöglichen:

  • Vergünstigte Besteuerung beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke (reduzierte Katastersteuer sowie Registro- und Hypothekensteuer in Festbeträgen statt proportional zum Kaufpreis)

  • Zugang zu INPS-Vergünstigungen im Bereich der Sozialversicherung für Landwirte

  • Zugang zu bestimmten regionalen und europäischen Förderprogrammen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP/PAC), abhängig von den jeweils geltenden Förderbedingungen und Ausschreibungen der Toskana.

Für ausländische Investoren, die den Betrieb nicht selbst aktiv führen, sondern über eine Verwaltung/Pächter betreiben lassen möchten, stehen diese personenbezogenen Vergünstigungen in der Regel nicht unmittelbar zur Verfügung – die konkrete Struktur (Eigenbewirtschaftung vs. Verpachtung) sollte daher bereits in der Planungsphase mit steuerlicher Beratung festgelegt werden, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Erwerbs hat.


Rebpflanzungsrechte in Italien: das EU-Genehmigungssystem für Weinberge

Eine Besonderheit, die ausschließlich Weingüter betrifft (und weder bei einer Villa noch bei einem gewöhnlichen Landhaus relevant ist): Der Anbau von Weinreben zur Weinerzeugung unterliegt in der EU einem Genehmigungssystem für Rebpflanzungen (autorizzazioni per nuovi impianti viticoli). Neue Rebflächen dürfen grundsätzlich nur auf Grundlage der nach dem unionsrechtlichen und nationalen Genehmigungssystem erteilten Pflanzgenehmigungen angelegt werden. Beim Kauf eines bestehenden Weinguts ist daher zu prüfen:

  • Ob die vorhandenen Rebflächen ordnungsgemäß im nationalen Weinbaukataster (Schedario Viticolo) erfasst sind und auf welcher rechtlichen Grundlage die bestehenden Rebflächen angelegt wurden

  • Ob für eine geplante Erweiterung der Rebfläche zusätzliche Pflanzgenehmigungen beantragt werden können und welche Voraussetzungen hierfür gelten

  • Der Zustand und das Alter der bestehenden Rebanlagen, da dies die künftige Ertragsfähigkeit unmittelbar beeinflusst

Diese Prüfung erfordert in der Regel die Einbindung eines auf Weinbau spezialisierten Agronomen zusätzlich zur steuerlichen und rechtlichen Beratung.


DOC, DOCG und Konsortien: was Käufer wissen sollten

Viele toskanische Weingüter liegen in geschützten Herkunftsgebieten (z. B. Chianti Classico DOCG, Brunello di Montalcino DOCG, Bolgheri DOC). Die Nutzung einer solchen geschützten Bezeichnung ist insbesondere an die Einhaltung des jeweiligen Produktionsspezifikats (Disciplinare di Produzione) sowie der geltenden Kontroll- und Zertifizierungsvorschriften gebunden. Die Frage einer Mitgliedschaft im zuständigen Consorzio di Tutela ist davon zu unterscheiden. Für Käufer eines bestehenden Weinguts ist relevant:

  • Ob und in welchem Umfang bestehende DOP/DOCG-Rechte mit dem Betrieb übergehen bzw. neu beantragt werden müssen

  • Ob der Käufer als neuer Betriebsinhaber selbst Mitglied des Konsortiums werden muss, um die Bezeichnung weiterhin nutzen zu dürfen

  • Ob eine eigene Marke (Markenname des Weinguts) im Kaufpreis enthalten und rechtlich übertragbar ist – dies ist ein gewerblicher Schutzrechtsaspekt, der separat markenrechtlich zu prüfen ist


Was dieser Beitrag bewusst nicht behandelt

Um Überschneidungen mit unseren anderen Beiträgen zu vermeiden, werden folgende – für ein Weingut ebenfalls relevante – Themen hier bewusst nicht wiederholt, da sie bereits an anderer Stelle ausführlich behandelt werden:


Fazit: Weingut in der Toskana kaufen – gut vorbereitet

Der Kauf eines Weinguts in der Toskana ist rechtlich und steuerlich ein deutlich komplexeres Vorhaben als der Erwerb einer Wohnimmobilie oder auch einer Villa: Er verbindet Immobilienrecht mit Agrarrecht, Gesellschaftsrecht und teils auch Markenrecht. Die Einordnung als impresa agricola, die Wahl der richtigen Gesellschaftsform, mögliche Qualifikationen wie IAP und die Besonderheiten der Rebpflanzungsrechte sowie geschützter Herkunftsbezeichnungen sind Themen, die eine spezialisierte, interdisziplinäre Beratung erfordern – idealerweise bereits vor der Unterzeichnung des Vorvertrags.


Häufige Fragen zum Weingutkauf in der Toskana

1. Muss ich Landwirt sein, um ein Weingut in der Toskana zu kaufen?

Nein, grundsätzlich kann jeder ein Weingut erwerben. Bestimmte steuerliche Vergünstigungen (z. B. im Zusammenhang mit IAP oder Coltivatore Diretto) sind jedoch an persönliche Qualifikationen geknüpft, die nicht automatisch mit dem Kauf entstehen.

2. Gehen bestehende Pflanzgenehmigungen oder das Recht zur Bewirtschaftung der vorhandenen Rebflächen automatisch mit dem Kauf über? 

Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Entscheidend sind insbesondere die Eintragungen im Schedario Viticolo, die rechtliche Grundlage der bestehenden Rebflächen sowie die Art der Transaktion. Bei geplanten Neuanpflanzungen gelten die jeweils aktuellen unionsrechtlichen und nationalen Genehmigungsvorschriften.

3. Kann ich als Ausländer einen Weingutbetrieb mit DOCG-Produktion übernehmen?

Grundsätzlich ja. Für die weitere Verwendung einer geschützten Ursprungsbezeichnung sind insbesondere die Einhaltung des jeweiligen Produktionsdisziplinars sowie die vorgeschriebenen Kontroll- und Zertifizierungsverfahren maßgeblich. Die Frage einer Mitgliedschaft im zuständigen Consorzio di Tutela ist davon zu unterscheiden und sollte für den konkreten Betrieb gesondert geprüft werden.

4. Ist ein Weingut steuerlich immer eine "società agricola"? 

Nein, das ist eine mögliche, aber nicht zwingende Rechtsform. Ob sie sinnvoll ist, hängt von der geplanten Betriebsstruktur und den steuerlichen Zielen ab und sollte individuell geprüft werden.

5. Brauche ich für den Weingutkauf einen anderen Berater als für einen normalen Hauskauf? 

Nicht zwingend einen anderen, aber einen mit zusätzlicher Erfahrung im Agrarrecht und in der landwirtschaftlichen Besteuerung – idealerweise ergänzt durch einen spezialisierten Agronomen für die technischen Aspekte des Weinbaus.


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Hinweis: Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Insbesondere die steuerlichen Sonderregelungen für landwirtschaftliche Betriebe unterliegen häufigen Änderungen und müssen stets im Einzelfall aktuell geprüft werden.

 

 

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