top of page

Ferienhaus in Italien renovieren: Diese Steuerbonus-Regeln gelten 2026

Autorenbild: Dott. Raffaele Palmieri
Dott. Raffaele Palmieri
25. Juni
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 21. Sept.

Wer in Italien ein Ferienhaus renoviert, kann einen Teil der Kosten über die italienische Steuererklärung zurückholen – allerdings anders, als viele Käufer erwarten. Es handelt sich nicht um Zuschüsse, sondern um Steuerabzüge (detrazioni fiscali), die auf zehn Jahre verteilt werden. Dieser Beitrag zeigt, welche Regeln 2026 für Ferienhäuser gelten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wo deutsche Eigentümer typische Fehler machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für ein Ferienhaus (Zweitwohnung) beträgt der Renovierungsbonus 2026 36 %. Die 50 % gelten nur für die Hauptwohnung von Eigentümern, die dort ihren Wohnsitz haben.

  • Berücksichtigt werden Ausgaben bis 96.000 € pro Immobilie, also maximal 34.560 € Steuerabzug.

  • Der Abzug wird in zehn gleichen Jahresraten von der italienischen Einkommensteuer (IRPEF) abgezogen.

  • Er wirkt nur, soweit Sie in Italien überhaupt Einkommensteuer zahlen. Nicht genutzte Beträge werden weder erstattet noch vorgetragen.

  • Abtretung der Steuergutschrift und Rechnungsrabatt (sconto in fattura) gibt es nicht mehr.


Nahaufnahme eines renovierten Ferienhauses mit mediterranem Stil in Italien

Ferienhaus in Italien renovieren: Welche Steuerbonus gibt es 2026?

Bonus Ristrutturazione (Renovierungsbonus)

Der Bonus gilt für Umbau, Sanierung und außerordentliche Instandhaltung von Wohngebäuden. Die Sätze sinken in den kommenden Jahren:

Zahlung im Jahr

Hauptwohnung (Eigentümer mit Wohnsitz)

Ferienhaus / andere Immobilien

2026

50 %

36 %

2027

36 %

30 %

ab 2028

30 %

30 %

Stand aktueller Gesetzeslage; Änderungen durch künftige Haushaltsgesetze sind möglich.


Maßgeblich ist bei Privatpersonen der Zahlungszeitpunkt, nicht das Datum der Rechnung. Wer Rechnungen noch 2026 bezahlt, sichert sich 36 % statt 30 %.


Ecobonus für energetische Sanierung

Für Dämmung, Fenster, Wärmepumpen und ähnliche Maßnahmen gilt 2026 derselbe Satz von 36 % für Ferienhäuser. Nach Abschluss der Arbeiten ist in der Regel eine Meldung an die Energiebehörde ENEA innerhalb von 90 Tagen nötig. Reine Heizkessel mit fossilen Brennstoffen sind ausgeschlossen. Zu Solaranlagen lesen Sie unseren Beitrag zu den Steuervergünstigungen für Photovoltaikanlagen in italienischen Ferienhäusern.


Bonus Mobili

Wer im Zuge der Renovierung neue Möbel und Elektrogroßgeräte kauft, kann zusätzlich den Bonus Mobili nutzen (50 %, Höchstbetrag 5.000 €).


Was nicht mehr möglich ist

Früher konnte die Steuergutschrift abgetreten oder ein Rechnungsrabatt in Anspruch genommen werden. Beides wurde abgeschafft. Sie tragen die Kosten zunächst vollständig selbst und erhalten den Vorteil über die Steuererklärung.

Voraussetzungen im Überblick

  • Wohnimmobilie in Italien, deren Eigentümer oder dinglich Berechtigter Sie sind. Eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus ist ausreichend.

  • Steuerpflicht in Italien: Der Abzug steht allen Steuerpflichtigen der italienischen Einkommensteuer zu, auch wenn sie in Deutschland wohnen.

  • Zahlung per Sonderüberweisung (bonifico parlante) mit Verweis auf die Rechtsgrundlage, Ihre italienische Steuernummer und die Steuernummer bzw. USt-ID der Firma. Kreditkarte, Barzahlung oder Scheck sind für den Renovierungsbonus nicht zulässig. Die Steuernummer erhalten Sie so: Codice Fiscale beantragen.

  • Rechnungen italienischer Handwerksbetriebe und, je nach Umfang der Arbeiten, eine Bauanzeige oder Genehmigung (CILA/SCIA).

  • Vollständige Dokumentation aller Rechnungen, Überweisungsbelege und Genehmigungen.

Der häufigste Stolperstein: zu wenig italienische Steuerlast

Ferienhaus in Italien renovieren: Der Bonus mindert nur die italienische Einkommensteuer. Zahlen Sie in Italien wenig oder keine Steuer, kann ein Teil des Abzugs verfallen. Das betrifft vor allem Eigentümer, die ihr Ferienhaus nicht vermieten und keine anderen italienischen Einkünfte haben. Ob sich der Bonus für Sie rechnet, hängt deshalb von Ihrer Gesamtsituation ab. Hintergründe finden Sie in unseren Beiträgen zu den Steuerpflichten in Italien, zum Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Italien und zur Vermietung von Ferienhäusern in Italien. Wenn Sie vermieten wollen, lesen Sie auch Touristische Vermietung in Italien: Steuern und Pflichten.

Schritt für Schritt zum Steuerbonus

1. Immobilie auswählen und Renovierung planen. Prüfen Sie schon vor dem Kauf, ob und in welchem Umfang die Kosten abzugsfähig sind. Besonderheiten bei Landhäusern erklärt unser Beitrag Villa & Landhaus in der Toskana kaufen. Die Kosten des Erwerbs selbst finden Sie unter Steuern beim Immobilienkauf in der Toskana. Bei sehr günstigen Objekten lohnt ein Blick auf 1-Euro-Häuser in Italien und auf Immobilienauktionen in Italien, denn dort fallen häufig hohe Renovierungskosten an.

2. Steuerliche Prüfung vor Baubeginn. Klären Sie, wie hoch Ihre italienische Steuerlast ist und ob sich die Raten tatsächlich nutzen lassen.

3. Renovierung durchführen. Zahlen Sie ausschließlich per Sonderüberweisung und sammeln Sie alle Belege.

4. Abzug in der Steuererklärung geltend machen. Die Raten werden über zehn Jahre in der italienischen Steuererklärung angesetzt. Wird die Immobilie vor Ablauf verkauft, gehen die restlichen Raten grundsätzlich auf den Käufer über, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das sollte im Kaufvertrag geregelt werden. Zu den Kosten beim Verkauf siehe Steuern und Kosten beim Hausverkauf in Italien.

Beispielrechnung

Bei Renovierungskosten von 60.000 €, gezahlt 2026, beträgt der Steuerabzug für ein Ferienhaus 36 %, also 21.600 €. Verteilt auf zehn Jahre sind das 2.160 € pro Jahr. Voraussetzung ist, dass in Italien jedes Jahr mindestens so viel Einkommensteuer anfällt.

Praktische Tipps

  • Zahlungen zeitlich planen. Wer 2026 zahlt, erhält 36 %, ab 2027 sind es nur noch 30 %.

  • Lückenlos dokumentieren. Nur mit vollständigen Belegen bleibt der Abzug bei einer Prüfung bestehen.

  • Regionale Programme prüfen. Einzelne Regionen und Gemeinden bieten zusätzliche Förderungen.

  • Steuerliche Beratung vor Vertragsunterzeichnung einholen, nicht erst nach der Renovierung.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Deutscher 50 % Steuerabzug für mein Ferienhaus?Nein. 50 % gelten nur für die Hauptwohnung von Eigentümern, die dort ihren Wohnsitz haben. Für ein Ferienhaus sind es 2026 36 %.

Wird mir der Betrag ausgezahlt?Nein. Es handelt sich um einen Abzug von der italienischen Einkommensteuer, ohne Erstattung des nicht genutzten Teils.

Kann ich Kosten auch in Deutschland absetzen?Unsere Kanzlei berät ausschließlich zum italienischen Steuerrecht. Die Behandlung in Deutschland klären Sie bitte mit einem deutschen Steuerberater.

Was passiert, wenn ich das Haus verkaufe?Die noch offenen Raten gehen grundsätzlich auf den Käufer über, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Fazit

Die Renovierung eines Ferienhauses in Italien lohnt sich steuerlich nur, wenn Sie die Regeln kennen: 36 % Abzug im Jahr 2026, zehn Jahresraten, Zahlung per Sonderüberweisung und ausreichende italienische Steuerlast. Wer früh plant, nutzt den Vorteil optimal.



Weiterführende Artikel

__________________________________________________________________________________

Hinweis: Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Er bezieht sich ausschließlich auf das italienische Steuerrecht (Rechtsstand: September 2026).

bottom of page