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Italien Flat Tax 2026: Die 300.000-Euro-Pauschalsteuer für vermögende Neuzuzügler

Autorenbild: Dott. Raffaele Palmieri
Dott. Raffaele Palmieri
26. Juni
6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 14. Sept.

Italien Flat Tax kurz zusammengefasst

Das Regime dei Neo-Residenti (Art. 24-bis TUIR) erlaubt es vermögenden Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen, sämtliche ausländischen Einkünfte mit einer jährlichen Pauschalsteuer statt der progressiven Einkommensteuer zu versteuern – unabhängig von deren tatsächlicher Höhe. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt diese Pauschale 300.000 Euro pro Jahr (zuvor 200.000 €, ursprünglich 100.000 € bei Einführung 2017), zuzüglich 50.000 Euro pro eingeschlossenem Familienmitglied. Voraussetzung ist, dass die Person in mindestens 9 der letzten 10 Steuerjahre nicht in Italien ansässig war. Das Regime gilt für maximal 15 Jahre und bringt zusätzliche Vorteile mit sich: Befreiung von IVIE, IVAFE, dem Quadro RW sowie von der Erbschafts- und Schenkungsteuer auf ausländisches Vermögen. Wer die Option bereits vor 2026 ausgeübt hat, zahlt weiterhin den zum Zeitpunkt des Beitritts geltenden Betrag (100.000 oder 200.000 €) – die Erhöhung betrifft ausschließlich Neuzuzügler ab 2026.


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Was ist das Regime dei Neo-Residenti?

Das Regime dei Neo-Residenti wurde mit dem Haushaltsgesetz 2017 eingeführt und ist in Art. 24-bis des italienischen Einkommensteuergesetzes (TUIR) geregelt. Es richtet sich an vermögende Privatpersonen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit –, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen und dort ihre ausländischen Einkünfte pauschal statt progressiv versteuern möchten.

International wird dieses Modell oft als italienisches "Res Non Dom"-Regime bezeichnet, in Anlehnung an ähnliche Programme in Großbritannien, Malta und Portugal. Allerdings hat das Vereinigte Königreich sein eigenes Non-Dom-Regime im April 2025 nach fast einem Jahrhundert abgeschafft – ein Umstand, der das italienische Regime für viele internationale Investoren zusätzlich attraktiv gemacht hat.


Die Beträge im Überblick: 100.000 → 200.000 → 300.000 Euro

Die Pauschalsteuer wurde seit ihrer Einführung dreimal erhöht:

Zeitraum

Jahresbetrag Hauptperson

Betrag je Familienmitglied

2017 – 10. August 2024

100.000 €

25.000 €

11. August 2024 – 31. Dezember 2025

200.000 €

25.000 €

ab 1. Januar 2026

300.000 €

50.000 €

Die aktuelle Erhöhung auf 300.000 € wurde durch das Haushaltsgesetz 2026 (Legge di Bilancio 2026, Gesetz Nr. 199 vom 30. Dezember 2025) beschlossen und gilt für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz ab dem 1. Januar 2026 nach Italien verlegen.

Wichtig: Die Bestandsschutz-Klausel

Wer die Option bereits vor dem 1. Januar 2026 ausgeübt und den steuerlichen Wohnsitz entsprechend verlegt hat, ist von der Erhöhung nicht betroffen. Diese Personen zahlen für die verbleibende Dauer des Regimes weiterhin den Betrag, der zum Zeitpunkt ihres Beitritts galt – also 100.000 € oder 200.000 €, je nachdem, wann die Ansässigkeit begründet wurde. Ein bereits erworbenes Recht bleibt somit unangetastet.


Voraussetzungen für den Zugang zum Regime

Um das Regime dei Neo-Residenti in Anspruch nehmen zu können, muss die antragstellende Person:

  • ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen,

  • in mindestens 9 der letzten 10 Steuerjahre nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein.

Eine bestimmte Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich: Sowohl ausländische Personen als auch italienische Staatsbürger, die nach vielen Jahren im Ausland nach Italien zurückkehren, können das Regime beantragen – sofern die Voraussetzung der Nicht-Ansässigkeit erfüllt ist.


Was die Pauschalsteuer abdeckt – und was nicht

Die Pauschalsteuer von 300.000 € ersetzt die italienische Einkommensteuer (IRPEF) ausschließlich auf im Ausland erzielte Einkünfte – unabhängig von deren tatsächlicher Höhe. Das gilt etwa für:

  • ausländische Kapitalerträge und Dividenden

  • Erträge aus ausländischen Unternehmensbeteiligungen

  • Mieteinnahmen aus im Ausland gelegenen Immobilien

  • sonstige im Ausland erzielte Einkünfte

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen nach Art. 67 Abs. 1 lit. c TUIR, die in den ersten fünf Steuerjahren entstehen, fallen nicht unter die Flat Tax, sondern unter die normale Besteuerung.

In Italien erzielte Einkünfte – etwa aus einer italienischen Anstellung, einer selbstständigen Tätigkeit in Italien oder aus italienischen Immobilien – unterliegen weiterhin der regulären progressiven Einkommensteuer (IRPEF), die je nach Einkommenshöhe bis zu 43 % zuzüglich regionaler und kommunaler Zuschläge betragen kann.


Zusätzliche Vorteile des Regimes

Neben der eigentlichen Pauschalsteuer bringt das Regime dei Neo-Residenti weitere, oft unterschätzte Vergünstigungen mit sich:

  • Befreiung von IVIE – der italienischen Vermögensteuer auf im Ausland gelegene Immobilien

  • Befreiung von IVAFE – der italienischen Vermögensteuer auf ausländische Finanzanlagen

  • Ausschluss von der Meldepflicht im Quadro RW – dem steuerlichen Monitoring für Auslandsvermögen

  • Keine Erbschafts- und Schenkungsteuer auf im Ausland gelegenes Vermögen

Diese Befreiungen sind ein wesentlicher Unterschied zur "normalen" steuerlichen Behandlung von Auslandsvermögen in Italien, die in unserer Checkliste zu IVIE & IVAFE beschrieben wird – wer unter das Regime dei Neo-Residenti fällt, ist von genau diesen Melde- und Steuerpflichten befreit.


Dauer, Zahlung und Widerruf

  • Maximale Dauer: Das Regime kann für bis zu 15 Steuerjahre in Anspruch genommen werden.

  • Zahlung: Die Pauschalsteuer ist über das Formular F24 zu entrichten, üblicherweise bis zum 30. Juni des Folgejahres (Frist für den Steuersaldo).

  • Kein Ravvedimento operoso: Wird die Pauschalsteuer nicht fristgerecht gezahlt, kann dieser Verstoß nicht durch die freiwillige Nachzahlung mit Bußgeldermäßigung (ravvedimento operoso) geheilt werden – ein wichtiger Unterschied zu vielen anderen italienischen Steuerpflichten.

  • Widerruf: Die Option kann freiwillig widerrufen werden oder erlischt bei Nichtzahlung der Pauschalsteuer.


Abgrenzung zu anderen Regimen: Nicht verwechseln

In der Praxis werden in Italien häufig mehrere unterschiedliche Sonderregelungen unter dem Sammelbegriff "Flat Tax" zusammengefasst – dabei handelt es sich um drei völlig unterschiedliche Regime:

Regime

Rechtsgrundlage

Zielgruppe

Betrifft

Regime dei Neo-Residenti (dieser Artikel)

Art. 24-bis TUIR

Vermögende Neuzuzügler jeder Nationalität

Ausländische Einkünfte (Pauschale 300.000 €)

7%-Flat-Tax für Rentner

Art. 24-ter TUIR

Ausländische Rentner in bestimmten Gemeinden Süditaliens

Ausländische Einkünfte (7 % statt Pauschalbetrag)

Regime degli Impatriati

Art. 5, D.Lgs. 209/2023

Arbeitnehmer und Selbstständige, die nach Italien ziehen

Teilweise Steuerbefreiung auf italienische Erwerbseinkünfte

Die 7%-Flat-Tax für Rentner unterscheidet sich vom Regime dei Neo-Residenti grundlegend: Sie gilt ausschließlich für Rentner mit ausländischer Rente, die sich in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern in bestimmten Regionen Süditaliens niederlassen – die Toskana ist davon ausdrücklich ausgeschlossen. Details dazu finden Sie in unseren Beiträgen Flat Tax 7% in Italien: Regionen und Voraussetzungen und Gilt die 7% Rentensteuer für die Toskana?.

Das Regime degli Impatriati wiederum betrifft nicht ausländische, sondern italienische Erwerbseinkünfte aus Arbeit – ein umgekehrtes Prinzip. Nach aktueller Verwaltungspraxis der Agenzia delle Entrate ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Kombination beider Regime innerhalb desselben Haushalts möglich, etwa wenn ein Familienmitglied in Italien arbeitet, während ein anderes primär ausländische Kapitaleinkünfte bezieht.


Für wen lohnt sich das Regime? Ein Rechenbeispiel

Die Pauschalsteuer wird unabhängig von der tatsächlichen Höhe der ausländischen Einkünfte fällig – das macht das Regime insbesondere für sehr hohe Einkommen wirtschaftlich attraktiv:

Beispiel: Bei einem ausländischen Einkommen von 5 Millionen Euro würde die reguläre italienische Einkommensteuer (IRPEF) bei rund 2,1 Millionen Euro liegen. Mit dem Regime dei Neo-Residenti fällt stattdessen die Pauschale von 300.000 Euro an – unabhängig davon, ob das ausländische Einkommen bei 5 Millionen oder deutlich darüber liegt.

Der Vorteil steigt also mit der Höhe der ausländischen Einkünfte: Für Personen mit moderaten Auslandseinkünften kann sich das Regime hingegen nicht lohnen – hier ist eine individuelle Vorabprüfung unerlässlich, da die Pauschale unabhängig vom tatsächlichen Einkommen in voller Höhe zu zahlen ist.


Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb in Italien

Das Regime dei Neo-Residenti setzt keinen Immobilienerwerb in Italien voraus – rein rechtlich genügt bereits die Anmietung einer Wohnung, um die steuerliche Ansässigkeit zu begründen. In der Praxis erwerben jedoch die meisten Personen, die das Regime in Anspruch nehmen, im Zuge des Umzugs auch eine Immobilie in Italien. Die damit verbundenen steuerlichen Aspekte – Registrosteuer, IVA, Notarkosten und rechtliche Absicherung – sind unabhängig vom Neo-Residenti-Regime zu prüfen und ausführlich in unserer Steuer-Checkliste für den Immobilienkauf in Italien erläutert.


FAQ zum Regime dei Neo-Residenti

Wie hoch ist die Pauschalsteuer für Neuzuzügler in Italien im Jahr 2026? Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 300.000 Euro pro Jahr für die antragstellende Person und 50.000 Euro für jedes zusätzlich eingeschlossene Familienmitglied.

Muss ich die höhere Pauschale zahlen, wenn ich das Regime schon vor 2026 in Anspruch genommen habe? Nein. Eine Bestandsschutz-Klausel stellt sicher, dass bereits laufende Optionen zum ursprünglich vereinbarten Betrag (100.000 oder 200.000 Euro) weiterlaufen. Die Erhöhung betrifft nur Personen, die ihren Wohnsitz ab 2026 nach Italien verlegen.

Muss ich italienischer Staatsbürger sein, um das Regime zu beantragen? Nein. Das Regime steht Personen jeder Staatsangehörigkeit offen, sofern sie die Voraussetzung der Nicht-Ansässigkeit in mindestens 9 der letzten 10 Steuerjahre erfüllen. Auch rückkehrende italienische Staatsbürger können es beantragen.

Werden auch meine in Italien erzielten Einkünfte von der Pauschalsteuer abgedeckt? Nein. Die Pauschalsteuer betrifft ausschließlich ausländische Einkünfte. In Italien erzielte Einkünfte unterliegen weiterhin der regulären progressiven Einkommensteuer.

Bin ich mit diesem Regime von der IVIE- und IVAFE-Meldepflicht befreit? Ja. Personen, die das Regime dei Neo-Residenti in Anspruch nehmen, sind von IVIE, IVAFE und der Meldepflicht im Quadro RW befreit.

Wie lange gilt das Regime? Bis zu 15 Steuerjahre, sofern die Pauschalsteuer jedes Jahr fristgerecht entrichtet wird.

Was passiert, wenn ich die Pauschalsteuer nicht rechtzeitig zahle? Das Regime erlischt. Eine Heilung der verspäteten Zahlung durch das sogenannte ravvedimento operoso ist bei dieser speziellen Steuer nicht möglich.

Ist das Regime dei Neo-Residenti dasselbe wie die 7%-Flat-Tax für Rentner? Nein. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Regime mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Beträgen und Zielgruppen. Details zur Abgrenzung finden Sie im entsprechenden Abschnitt oben.

Muss ich eine Immobilie in Italien kaufen, um das Regime zu nutzen? Nein, rechtlich genügt die Begründung des steuerlichen Wohnsitzes, etwa durch Miete. In der Praxis erwerben die meisten Antragsteller jedoch eine Immobilie.


Individuelle Prüfung ist unerlässlich

Ob sich das Regime dei Neo-Residenti im Einzelfall lohnt, hängt entscheidend von der Höhe und Struktur der ausländischen Einkünfte, der bisherigen steuerlichen Ansässigkeit sowie der persönlichen und familiären Situation ab. Da die Pauschalsteuer unabhängig von der tatsächlichen Einkommenshöhe geschuldet wird, ist eine sorgfältige Vorabprüfung entscheidend, um Risiken zu vermeiden und die Vorteile rechtssicher zu nutzen.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die dargestellten Beträge und Regelungen entsprechen dem Stand der Legge di Bilancio 2026 (Gesetz Nr. 199 vom 30. Dezember 2025).


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